Widerrufsbutton ist Pflicht ab Juni 2026
Unternehmen, die online Waren verkaufen oder Dienstleistungen bzw. Termine anbieten, müssen ab
dem 19. Juni 2026 einen gut sichtbaren Widerrufsbutton auf ihrer Website bereitstellen. Die Regelung
gilt Branchen- und Größenunabhängig für alle Online-Verträge mit Verbrauchern.
Ausnahmen gelten unter anderem für individuell angefertigte oder schnell verderbliche Waren sowie
bestimmte Dienstleistungen, etwa dringende Reparaturen oder Freizeitangebote. Ziel der neuen EU-
Vorgaben ist es, den Vertragswiderruf genauso einfach zu machen wie den Online-Kauf selbst.